Wie kann ich als Ausländer Eigentum in Thailand erwerben?

Ausländer haben das Recht, Gebäude in unbeschränkter Anzahl und Größe zu erwerben und zu besitzen. Grund und Boden kann jedoch nicht von Ausländern erworben werden. Allerdings gibt es Wege, dieses Problem rechtswirksam zu lösen.

Es gibt grundsätzlich 4 Möglichkeiten das Eigentum an thailändischen Immobilien zu sichern:

  1. Langzeitpacht:

    Das Grundstück kann für 30 Jahre gepachtet werden mit der Option, den Pachtvertrag bei Ablauf der Pachtzeit um weitere 2 mal 30 Jahre zu verlängern. Dieser Pachtvertrag muss bei dem thailändischem Grundbuchamt registriert werden. Das Gesetz bietet die Möglichkeit, ein Verkaufsrecht im Grundbuch einzutragen.
     
  2. Erwerb durch eine in Thailand registrierte Firma:

    Ausländer dürfen in Thailand nicht mehr als 49% an einer registrierten Firma besitzen. Es gibt jedoch sichere Wege, die Eigentumsrechte an Grundbesitz zu sichern. Entsprechende Vorkehrungen werden vertraglich durch Rechtsanwälte getroffen und sind rechtsverbindlich.
     

  3. Erwerb einer Eigentumswohnung (Condominium):

    Ausländer haben das Recht, eine Eigentumswohnung in einem Projekt, welches unter das Condominium-Gesetz fällt mit uneingeschränkten Eigentumsrechten “Freehold“ zu erwerben. Aber ACHTUNG! Nicht jede Eigentumswohnung ist ein “Condominium“! Um von Seiten der Behörden in diese Kategorie eingestuft zu werden, bedarf es der Einhaltung strenger Richtlinien.
     

  4. Erwerb durch einen Thai:

    Ausländer haben das Recht, Hypothekenverträge im Landtitel eintragen zu lassen. Dies ist eine sichere Art sein Investment zu schützen. Der Darlehensnehmer kann nicht ohne die Zustimmung des Darlehensgebers das Land oder Haus veräußern. Voraussetzung ist hierfür der Eintrag im Grundbuch. Dieser Titel bestätigt dem Darlehnsgeber den rechtmäßigen Besitz. Sie haben noch Fragen, dann kontaktieren Sie uns bitte.