Wie kann ich als Ausländer
Eigentum in Thailand erwerben?
Ausländer haben das Recht,
Gebäude in unbeschränkter Anzahl und Größe zu erwerben und zu besitzen.
Grund und Boden kann jedoch nicht von Ausländern erworben werden. Allerdings
gibt es Wege, dieses Problem rechtswirksam zu lösen.
Es gibt grundsätzlich 4 Möglichkeiten das Eigentum an thailändischen
Immobilien zu sichern:
- Langzeitpacht:
Das Grundstück kann für 30 Jahre gepachtet werden mit der Option, den
Pachtvertrag bei Ablauf der Pachtzeit um weitere 2 mal 30 Jahre zu
verlängern. Dieser Pachtvertrag muss bei dem thailändischem Grundbuchamt
registriert werden. Das Gesetz bietet die Möglichkeit, ein Verkaufsrecht
im Grundbuch einzutragen.
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Erwerb durch eine in
Thailand registrierte Firma:
Ausländer dürfen in Thailand nicht mehr als 49% an einer registrierten
Firma besitzen. Es gibt jedoch sichere Wege, die Eigentumsrechte an
Grundbesitz zu sichern. Entsprechende Vorkehrungen werden vertraglich
durch Rechtsanwälte getroffen und sind rechtsverbindlich.
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Erwerb einer
Eigentumswohnung (Condominium):
Ausländer haben das Recht, eine Eigentumswohnung in einem Projekt, welches
unter das Condominium-Gesetz fällt mit uneingeschränkten Eigentumsrechten
“Freehold“ zu erwerben. Aber ACHTUNG! Nicht jede Eigentumswohnung ist ein
“Condominium“! Um von Seiten der Behörden in diese Kategorie eingestuft zu
werden, bedarf es der Einhaltung strenger Richtlinien.
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Erwerb durch einen
Thai:
Ausländer haben das Recht, Hypothekenverträge im Landtitel eintragen zu
lassen. Dies ist eine sichere Art sein Investment zu schützen. Der
Darlehensnehmer kann nicht ohne die Zustimmung des Darlehensgebers das
Land oder Haus veräußern. Voraussetzung ist hierfür der Eintrag im
Grundbuch. Dieser Titel bestätigt dem Darlehnsgeber den rechtmäßigen
Besitz. Sie haben noch Fragen, dann kontaktieren Sie uns bitte.
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